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Datenschutz in der mittelständischen Industrie

Laut BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) müssen alle Unternehmen, die mehr als 9 Personen beschäftigen, einen Datenschutzbeauftragten bestellen. Auch wenn in der verarbeitenden Industrie keine sehr sensiblen Daten verarbeitet werden, gibt es dennoch Regelungsbedarf für den Umgang mit personenbezogenen Daten.

Oftmals gibt es Lücken im Bereich IT-Sicherheit, die nicht nur die personenbezogenen Daten, sondern auch sensible Unternehmensdaten gefährden. Hier schafft ein Datenschutz-Audit wichtige Erkenntnisse. In unserer Beratung in der mittelständischen Industrie legen wir daher einen großen Wert auf die Analyse der IT-Sicherheit.

Für folgende mittelständische Kunden aus dem Bereich Industrie sind wir u.a. zur Zeit tätig.



Weitere Referenzen finden Sie hier: Referenzen Datenschutz

Sind Sie auch an einer Beratung zum Datenschutz interessiert? Dann nehmen Sie heute noch Kontakt auf. Wir beraten Sie gerne.