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Auftrags-Prüfung

Überprüfung Ihrer Auftragnehmer (Auftragsdatenverarbeitung)

Das Konstrukt der Auftragsdatenverarbeitung ist das am häufigsten angewendete Modell bei der Auslagerung von Datenverarbeitung. Der Vorteil der Auftragsdatenverarbeitung ist, dass die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch einen von Ihnen beauftragten Dienstleister keine Übermittlung im Sinne des § 3 (4) Satz 3 ist und somit keine gesonderte Einwilligung des Betroffenen notwendig ist.

Bei der Auftragsdatenverarbeitung ist der Auftraggeber für die Rechtmäßigkeit der Datenverbeitung verantwortlich und muss einige Pflichten erfüllen. So müssen die Auswahl des Auftragnehmers und die Vertragsgestaltung hohen Anforderungen genügen. Weiterhin muss sich der Auftraggeber von der technisch sicheren und gesetzeskonformen Verarbeitung überzeugen, teilweise sogar persönlich vor Ort beim Auftragnehmer. (vgl. § 11 (2) BDSG)

Wir können Sie unterstützen bei der:

  • Auftragnehmerauswahl (Prüfung der datenschutzrechtlichen Zuverlässigkeit)
  • Vertragsgestaltung
  • Risikoanalyse und Festlegung eines geeigneten Kontrollsystems

Wir beraten Sie gerne bei einzelnen Phasen des Projektes und übernehmen auf Wunsch die Kontrollfunktion (auch vor Ort). Sie brauchen sich dann nicht mehr um die Kontrollen kümmern und können sicher sein, gesetzeskonform zu handeln und Ihre Daten auch außerhalb Ihres Unternehmensnetzes bestmöglich zu schützen.

Unsere Referenzen finden Sie hier: Referenzen Datenschutz

Sind Sie auch an einer Beratung zum Datenschutz interessiert? Dann nehmen Sie heute noch Kontakt auf. Wir beraten Sie gerne.